Nr.: 256, 18. Juli 2021, Pressemitteilung zum Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union bezüglich des Tragens von Kopftüchern am Arbeitsplatz
Die jüngste Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) zu zwei Unternehmen, die ihren Angestellten in Deutschland das Tragen von Kopftüchern verboten haben, ist ein offener Verstoß das Recht auf Religion.
Dieses Urteil ist ein weiteres Beispiel für die Bemühungen, Hass und Intoleranz gegen Muslime in Europa zu institutionalisieren und zu legalisieren.
Es ist eine Tatsache, dass Muslime Intoleranz, Hassreden und sogar Gewalt ausgesetzt sind, einer weit verbreiteten Stigmatisierung und Ausgrenzung aus dem sozioökonomischen Leben unterliegen und dass insbesondere muslimische Frauen von dieser Situation schwer betroffen sind. Dieser unbestreitbar gefährliche Trend, der zeigt, dass die Lehren aus den bitteren Erfahrungen der Vergangenheit nicht gezogen wurden, wird auch in den Berichten der Europäischen Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) und des UN-Sonderberichterstatters zur Religions- und Glaubensfreiheit hervorgehoben.
Doch in einer Zeit, in der Hass gegen den Islam, Rassismus und das Gift des Hasses, das Europa in Geiselhaft nimmt, auf dem Vormarsch sind, ignoriert das Urteil des EuGH nicht nur die Religionsfreiheit, sondern bietet auch eine Grundlage und einen rechtlichen Deckmantel für Diskriminierung. Wir verurteilen diese Entscheidung, die rechtlich und aus Gewissensgründen fehlerhaft ist und gefährlich im Hinblick auf den Hass gegen den Islam, den sie anheizen wird.
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