FA-115, 23. November 2020, Antwort vom Sprecher des Außenministeriums, Herrn Hami Aksoy, auf eine Frage in Bezug auf die Untersuchung eines unter türkischer Flagge stehenden Handelsschiffes im Rahmen der IRINI-Mission, welche ohne Zustimmung unseres Landes erfolgt ist
Die IRINI-Mission ist eine von der EU geführte Mission, deren Ziel und Nutzen umstritten sind. Im Rahmen dieses Einsatzes hat gestern (22. November) in den Morgenstunden das deutsche Kriegsschiff „Hamburg“ das unter türkischer Flagge stehende Handelsschiff „MV Roseline A“, welches vom Hafen Ambarlı nach Misurata Farbe, Farbmaterial und humanitäre Hilfsgüter transportierte, ausführlich vernommen. Der Kapitän zeigte sich kooperativ und gab detaillierte Auskunft über die Fracht und die Transportroute. Ungeachtet dessen gingen um 17:45 Uhr bewaffnete Einheiten der IRINI-Mission auf das Schiff und führten eine „Untersuchung“ durch, die mehrere Stunden dauerte. Das gesamte Personal, einschließlich des Kapitäns, wurde gezwungen, sich am Körper untersuchen zu lassen. Die gesamte Besatzung wurde an einer Stelle versammelt und festgehalten. Neben dem Kapitän wurde ein bewaffneter Soldat abgestellt und die Container wurden mit Gewalt durchsucht.
Dieser Eingriff erfolgte weder mit der Zustimmung der Türkei als Flaggenstaat noch des Kapitäns des Schiffes. Der Eingriff wurde auf einen vagen Verdacht hin, trotz der Auskunft des Kapitäns zur Eigenschaft der transportierten Fracht, eingeleitet. Er dauerte bis über Mitternacht und wurde erst nach den nachdrücklichen Einwänden der Türkei beendet. Das bewaffnete Personal wartete bis zum Morgen auf dem Handelsschiff und verließ es morgens um 09:38 Uhr.
Wir verurteilen, dass die Fahrt unseres Schiffes, welches das Waffenembargo offensichtlich nicht verletzt hat, unter schweren Wetterbedingungen stundenlang unterbrochen werden musste und das Schiffspersonal während der Durchsuchung geradezu wie Kriminelle behandelt wurde. Wir protestieren gegen diese Aktion, die ohne Befugnis und unter Gewaltanwendung durchgeführt wurde. Jegliche Schadensersatzansprüche natürlicher und juristischer Personen wegen eventueller Schäden und Verluste durch diese Aktion sind selbstverständlich vorbehalten.
Für den Eingriff auf ein Schiff, das auf internationalen Gewässern unterwegs ist, ist die Zustimmung des Flaggenstaates erforderlich. Die Resolutionen des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen in Bezug auf das Waffenembargo gegen Libyen heben diese Verpflichtung nicht auf.
Die Unparteilichkeit der IRINI-Mission der EU, die ohne Abstimmung mit der legitimen Regierung Libyens, der Türkei, sowie der NATO eingeleitet wurde, ist derzeit umstritten. Unter diesen Umständen ist diese auf Doppelmoral beruhende und unrechtmäßige Behandlung unserer Schiffe, die Güter aus der Türkei nach Libyen transportieren, keinesfalls akzeptabel.
Wie wir bereits mehrmals zum Ausdruck gebracht haben, ist IRINI eine parteiische Operation. Sie ist ein Einsatz, welcher die Waffenunterstützung für den Putschisten Hafter nicht kontrolliert, willkürliche Aktionen zulässt und die Bestrafung der legitimen Regierung Libyens zum Ziel hat.
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