Nr.: 133, 28. Juni 2020, Pressemitteilung in Bezug auf den Abschnitt über die Türkei im Länderbericht des US-Außenministeriums zu Menschenhandel
Im Länderbericht des US-Außenministeriums zu Menschenhandel 2020 wird bestätigt, dass die Türkei ihre Anstrengungen im Kampf gegen den Menschenhandel verstärkt hat. Es ist jedoch enttäuschend, dass die Türkei nicht in die obere Kategorie eingestuft wurde.
Die Türkei nimmt fast 4 Millionen Vertriebene auf und trägt die Migrationslast, die aufgrund der fortdauernden Instabilität in unserer Region jedes Jahr unverhältnismäßig stark zunimmt. Dennoch kämpft die Türkei entschlossen gegen den Menschenhandel. In diesem Zusammenhang setzt die Türkei mit ihrem qualifizierten Personal weiterhin die Konventionen, die sie unterzeichnet hat, sowie die damit verbundenen Gesetze um, um die Gesellschaft in diesem Bereich zu sensibilisieren, die Opfer wirksam zu identifizieren und zu schützen, die Verbrecher vor Gericht zu bringen und mit der Zivilgesellschaft und den internationalen Organisationen zusammenzuarbeiten.
Andererseits lassen die Ergebnisse des Berichts deutlich erkennen, dass die PKK/YPG mit ihren kriminellen Handlungen, einschließlich Kindesentführung, eine Terror- und Verbrechensorganisation ist. Daher zeigen die Daten in diesem Bericht auch, dass die USA es unterlassen sollten, diese Terrororganisation als legitimen Partner zu betrachten. Es ist ein großer Fehler, dass im Bericht zwar von der PKK entführte Kinder erwähnt werden, aber es kein Hinweis auf die 140 Familien, die seit 303 Tagen in Diyarbakır protestieren, und 13 Familien, die mit ihren Kindern zusammengeführt wurden, gibt; falls dies nicht mit Absicht geschieht.
Die Türkei hat sich verpflichtet, alle Anstrengungen zu unternehmen, um das Verbrechen des Menschenhandels, welches eine schwere Menschenrechtsverletzung darstellt, unter Strafe zu stellen, die Opfer zu schützen und die internationale Zusammenarbeit auszubauen.
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