Nr.: 82, 30. März 2020, Pressemitteilung in Bezug auf die sogenannten Wahlen, die am 31. März 2020 in der aserbaidschanischen Region Berg-Karabach unter armenischer Besatzung abgehalten werden
Die sogenannten Präsidentschafts- und Parlamentswahlen, welche am 31. März 2020 in der aserbaidschanischen Region Berg-Karabach, die von den Armeniern besetzt ist, abgehalten werden, sind Ausdruck der Bemühungen um eine einseitige, völkerrechtswidrige Legitimierung der gegenwärtigen Situation in Berg-Karabach. Dieser Schritt ist eine offensichtliche Verletzung des Völkerrechts, einschließlich der Resolutionen des UN-Sicherheitsrates und der OSZE-Prinzipien.
In einer Phase, in der im Rahmen des Minsk-Prozesses der OSZE Gespräche über eine friedliche Lösung des Berg-Karabach-Konflikts geführt werden, wird die Abhaltung der sogenannten Wahlen in den besetzten Gebieten die Bemühungen um eine friedliche und dauerhafte Lösung untergraben. Wir appellieren an die internationale Gemeinschaft, einschließlich der Minsker Gruppe der OSZE, diese Wahlen nicht anzuerkennen.
Die Türkei erkennt diese unrechtmäßigen Wahlen nicht an, welche eine weitere Verletzung der Souveränität und territorialen Integrität Aserbaidschans darstellen. Als Mitglied der Minsker Gruppe der OSZE wird die Türkei weiterhin die Bemühungen um eine gerechte und dauerhafte Lösung des Berg-Karabach-Konflikts unterstützen.
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