Nr.: 27, 28. Januar 2020, Pressemitteilung in Bezug auf die dritte allgemeine regelmäßige Überprüfung der Türkei durch den UN-Menschenrechtsrat

Republik Türkiye Außenministerium 28.01.2020

Im Rahmen des Mechanismus der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung (UPR) der Vereinten Nationen wird die dritte regelmäßige Überprüfung der Türkei zwischen dem 28. und 30. Januar 2020 in Genf vorgenommen. Während der Überprüfung wird die Türkei durch eine Delegation vertreten, die von Botschafter Faruk Kaymakcı, dem Stellvertretenden Außenminister und Direktor für EU-Angelegenheiten, geleitet wird und aus Vertretern der einschlägigen Einrichtungen besteht.

Die UPR ist der umfangreichste Prozess der internationalen Menschenrechte, in dem die Menschenrechtsbilanzen aller UN-Mitgliedsländer durch den Menschenrechtsrat überprüft wird. Im Rahmen der UPR, die 2008 eingeführt wurde, wurde die erste regelmäßige Überprüfung der Türkei im Jahr 2010, die Zweite in 2015 vorgenommen.

Unser nationaler Bericht, der eine Basis für die dritte regelmäßige Überprüfung bildet, wurde am 14. Oktober 2019 dem Menschenrechtsrat vorgelegt und von den UN veröffentlicht. Der Bericht ist auf der Webseite http://www.mfa.gov.tr/ulkemizin-birlesmis-milletler-evrensel-periyodik-inceleme-mekanizmasi-cercevesinde-ucuncu-tur-incelemesi-icin-hazirlanan-rapor.tr.mfaabrufbar.

Die Türkei, die sowohl auf nationaler als auch internationaler Ebene für die weitere Verbesserung und den Schutz der Menschenrechte bestrebt ist, misst der konstruktiven Zusammenarbeit mit internationalen Organisationen großen Wert bei und leistet mit diesem Verständnis Beiträge zum Prozess der UPR.

Atatürk

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