FA-77, 18. Dezember 2019, Antwort vom Sprecher des Außenministeriums, Herrn Hami Aksoy, auf eine Frage zu den vom niederländischen Amt für Einwanderung und Einbürgerung erteilten Aufenthaltsgenehmigungen für mit der FETÖ in Verbindung stehende Personen
Es ist nicht akzeptabel, dass das niederländische Amt für Einwanderung und Einbürgerung die Asylanträge der FETÖ-Mitglieder genehmigt und ihnen Aufenthaltsgenehmigungen erteilt hat, mit der Begründung, dass die personenbezogenen Daten über FETÖ-Mitglieder von türkischen Behörden möglicherweise eingeholt wurden.
Das Genfer Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (1951) stellt sicher, dass Personen, die wegen Terrorverbrechen gesucht werden, keinen Flüchtlingsstatus zuerkannt werden kann. Das Abkommen zielt also darauf ab, den Missbrauch des „Flüchtlingsstatus" durch Terroristen zu verhindern.
Unsere Erwartungen und Bemühungen um die Auslieferung von FETÖ-Mitgliedern, die hinter dem verräterischen Putschversuch vom 15. Juli stehen, bei dem 251 unschuldige Bürger ums Leben kamen und Tausende verletzt wurden, werden anhalten. Dass diese Terrororganisation nicht nur für die Türkei, sondern auch für jedes Land, in dem sie aktiv ist, eine Bedrohung darstellt und die internationale Zusammenarbeit im Kampf gegen den Terrorismus von großer Bedeutung ist, sollte berücksichtigt werden.
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