Nr.: 291, 9. Oktober 2019, Pressemitteilung in Bezug auf den GRETA-Bericht über die Türkei
Die Expertengruppe für die Bekämpfung des Menschenhandels (GRETA) des Europarates hat am 8. Oktober 2019 einen unausgewogenen Bericht über die Umsetzung der Konvention des Europarates zur Bekämpfung des Menschenhandels durch die Türkei veröffentlicht.
Die Türkei erlässt und setzt geeignete Vorschriften und Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels um. Gleichzeitig setzt sich die Türkei mit allen Mitteln dafür ein, irreguläre Migration zu verhindern und gleichzeitig die Grundprinzipien der Menschenrechte zu respektieren. Diese Bemühungen werden in dem genannten Bericht weitgehend ignoriert.
Leider hat GRETA unbegründete Anschuldigungen gegen die Türkei mit einem engstirnigen Ansatz aufgenommen und somit das Thema aus dem Zusammenhang gerissen, was letztlich nur der Glaubwürdigkeit der GRETA des Europarats schadet.
Es ist enttäuschend, dass der Bericht nicht die Erklärungen und Berichtigungen widerspiegelt, die von den türkischen Behörden während und nach dem Informationsbesuch in der Türkei abgegeben wurden, insbesondere zu Fragen im Zusammenhang mit dem Putschversuch der FETÖ in 2016 und dem verhängten Ausnahmezustand, der am 18. Juli 2018 aufgehoben wurde.
Die Türkei nimmt mehr Flüchtlinge auf als jedes andere Land der Welt und trägt weiterhin eine erhebliche Last, hauptsächlich aus eigenen nationalen Mitteln. Dabei erwartet die Türkei von der internationalen Gemeinschaft eine gerechtere Lasten- und Aufgabenteilung und Solidarität.
Die Türkei wird ihren Verpflichtungen aus dem Übereinkommen unabhängig vom Inhalt des genannten Berichts weiterhin nachkommen. Auch ist sich die Türkei der Tatsache bewusst, dass der Bericht nur das Ergebnis der ersten Bewertungsrunde im Zusammenhang mit dem Konvent ist, und erwartet, dass künftige Berichte die Realität vor Ort besser und wahrhaftiger widerspiegeln werden.
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