FA-56, 19. September 2019, Antwort vom Sprecher des Außenministeriums, Herrn Hami Aksoy, auf eine Frage zu den Presseberichten, wonach die griechisch-zypriotische Regierung Vereinbarungen mit internationalen Unternehmen zur Offshore-Kohlenwasserstoffexploration im Rahmen des sogenannten Lizenzgebiets Nummer 7 unterzeichnet hat
Die Berichte, wonach die griechisch-zypriotische Regierung (GZR) Abkommen mit French Total und der italienischen ENI über die Offshore-Kohlenwasserstoffexploration innerhalb des sogenannten Lizenzgebiets Nr. 7 der ausschließlichen Wirtschaftszone unterzeichnet hat, die diese Regierung einseitig völlig abgrenzte, ohne Rücksicht auf die türkischen Zyprioten, die Anspruch auf ihre legitimen Rechte auf der gesamten Insel haben, ist ein Zeichen dafür, dass die GZR trotz all unserer Warnungen unsere Entschlossenheit nicht versteht.
Wie bereits mehrfach betont und mit der internationalen Gemeinschaft geteilt, befindet sich ein Teil des sogenannten Lizenzgebiets Nr. 7 im türkischen Kontinentalschelf, der bei den Vereinten Nationen registriert ist.
Wie bisher wird die Türkei keinesfalls zulassen, dass ein ausländisches Land, Unternehmen oder Schiff in seinen maritimen Hoheitsgebieten unbefugte Kohlenwasserstoffexplorations- und -förderungsaktivitäten durchführt, und wird weiterhin die notwendigen Maßnahmen zum Schutz ihrer Rechte und Interessen ergreifen.
Wir bekräftigen unsere nachdrückliche Warnung, dass die einseitigen Handlungen der GZR, die darauf abzielen, die Rechte der türkischen Zyprioten zu missachten, nicht zum Frieden und zur Stabilität im östlichen Mittelmeerraum beitragen. Der Vorschlag der türkischen Zyprioten für eine gerechte Verteilung der natürlichen Ressourcen der Insel bleibt auf dem Tisch. Diese jüngste Unterzeichnung des Abkommens zeigt jedoch leider, dass die GZR beharrlich ihre unverantwortliche Haltung fortsetzt, die gleichen und unveräußerlichen Rechte der türkischen Zyprioten auf die natürlichen Ressourcen auf der und um die Insel missachtet.
Wir raten den interessierten Unternehmen erneut von jeglichen Kohlenwasserstoffaktivitäten ab, die innerhalb des türkischen Kontinentalschelfs unternommen werden sollen, da sie auf die von der GZR erteilten null und nichtigen Lizenzen setzen.
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