FA-3, 31. Januar 2019, Antwort vom Sprecher des Außenministeriums, Herrn Hami Aksoy, auf eine Frage zu dem Anmeldungsentwurf bezüglich der Umsetzung des neuen Gesetzes über den Aufenthaltsstatus von Ausländern, in dem die Türkei zu den Ländern gehört, aus denen ausländische Arbeitnehmer nicht nach Japan aufgenommen werden
Wir sind zutiefst enttäuscht darüber, dass in dem Anmeldungsentwurf bezüglich der Umsetzung des im April in Kraft tretenden neuen Gesetzes über den Aufenthaltsstatus von Ausländern, die Türkei zu den Ländern gehört, aus denen ausländische Arbeitnehmer nicht nach Japan aufgenommen werden. Diese Lage spiegelt nicht die tief verwurzelten freundschaftlichen Beziehungen und die strategische Partnerschaft zwischen unseren Ländern wider. Wir sind davon überzeugt, dass diese Entscheidung so bald wie möglich überarbeitet und geändert wird. Der japanische Botschafter in Ankara wurde ins Ministerium einberufen und es wurde ihm unsere Beunruhigung zu diesem Thema zum Ausdruck gebracht.
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