Gemeinsame Erklärung im Anschluss an den Hochrangigen Politischen Dialog zwischen der Türkei und der EU, 22. November 2018, Ankara

Republik Türkiye Außenministerium 22.11.2018

Außenminister und Chefunterhändler Mevlüt Çavuşoğlu und die Hohe Vertreterin der Europäischen Union für Außenpolitik /Vizepräsidentin der Europäischen Kommission Federica Mogherini und der für Europäische Nachbarschaftspolitik und Erweiterungsverhandlungen zuständige Kommissar Johannes Hahn gaben diese Erklärung im Anschluss an das Treffen des hochrangigen politischen Dialogs zwischen der Türkei und der EU am 22. November 2018 in Ankara ab.

Im heutigen hochrangigen politischen Dialog haben wir die strategische Bedeutung der Beziehungen zwischen der Türkei und der EU hervorgehoben.

Um einen aufrechten und offenen Dialog zu führen, für unsere gemeinsamen Herausforderungen Lösungen zu finden und in wesentlichen Bereichen von gemeinsamen Interessen zusammenzuarbeiten haben wir unsere Entschlossenheit bekräftigt, die Themen, die auf der Agenda der beiden Seiten ganz oben stehen, zu diskutieren.

Der Beitrittsprozess der Türkei kann einen wichtigen Rahmen für die vollständige Ausschöpfung des Potenzials der Beziehungen zwischen der Türkei und der EU sowie für die wirtschaftlichen, sozialen und politischen Reformen in der Türkei bilden.

In diesem Rahmen haben wir die jüngsten Entwicklungen erörtert, einschließlich politischer Kriterien und des Verhandlungsrahmens, der Zusammenarbeit in wichtigen thematischen Fragen: Wirtschaft, Handel und Zollunion, Sicherheit, finanzielle Zusammenarbeit (IPA), Energie, Migration, Visaliberalisierung und Terrorismusbekämpfung.

Die Wiederaufnahme der Sitzungen der Reformaktionsgruppe (RAG) wurde begrüßt.

Die türkische Seite bekräftigte ihr Engagement für den Beitritt zur EU und ihre Entschlossenheit, rasch Reformen im Bereich der Rechtsstaatlichkeit und der Grundrechte durchzuführen, wie sie es in der Presseerklärung im Anschluss an die RAG-Sitzung vom 29. August 2018 darlegte. Die Standards des Europarates und die EU-Normen werden als Anker für diese Reformen dienen. Laufende Aktualisierungen der Strategie zur Justizreform und die möglichen Beiträge der EU wurden erörtert.

Beide Seiten waren sich einig über die Bedeutung des laufenden Dialogs und der Zusammenarbeit mit dem Europarat, dessen Gründungsmitglied die Türkei ist. Sie nahmen mit Befriedigung zur Kenntnis, dass die informelle Arbeitsgruppe zwischen dem Europarat und dem Justizministerium fortgesetzt wird.

Die Zusammenarbeit mit dem Europarat und allen seinen Gremien ist nach wie vor unerlässlich. Die EU-Seite verwies auf die Schlussfolgerungen des Rates für Allgemeine Angelegenheiten und insbesondere auf die Notwendigkeit, dass die Türkei entschlossene Maßnahmen ergreift, um die derzeitige Entwicklung der Rechtsstaatlichkeit und der Grundrechte umzukehren, die sich hauptsächlich aus dem Putschversuch vom 15. Juli 2016 ergibt, den die EU verurteilt hatte. Wir werden zusammenarbeiten, um den Raum für eine offene und integrative Zivilgesellschaft als wichtiges Element einer funktionierenden Demokratie zu schützen und zu erweitern.

Wir bekräftigten unseren festen Willen, die Zusammenarbeit bei der Terrorismusbekämpfung zu verstärken. Die Türkei und die EU verfolgen konkrete Maßnahmen zur Verstärkung der Zusammenarbeit, um die Terrorbedrohung wirksam zu begegnen. Zu diesen Maßnahmen gehören unter anderem der Austausch bewährter Praktiken, die Bekämpfung der Terrorismusfinanzierung, Initiativen zur Bekämpfung der Radikalisierung und zur Verhinderung und Bekämpfung der Rückkehr ausländischer Terroristen sowie derjenigen, die dem DAESH beitreten, die Luftsicherheit und eine engere Zusammenarbeit zwischen den zuständigen türkischen Behörden und den EU-Agenturen.

Vor dem Hintergrund wiederholter terroristischer Anschläge bleiben die PKK und die DHKP-C auf der EU-Liste der an Terroranschlägen beteiligten Personen, Gruppen und Einrichtungen. Die türkische Seite betonte auch, dass die Täter des Putschversuchs vom 15. Juli von den türkischen Behörden als Terroristen bezeichnet werden.

Beide Seiten bekräftigten ihre Absicht, den Dialog über die Liberalisierung der Visumpflicht fortzusetzen, um alle noch offenen Kriterien umzusetzen. Im Rahmen der Kriterien des Fahrplans für die Liberalisierung der Visumpflicht hat die Türkei am 2. April mit der Ausstellung von Pässen der zweiten Generation begonnen; und die Verhandlungen zu einem Abkommen über die operative Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Türkei über den Austausch personenbezogener Daten zwischen Europol und den für die Bekämpfung der schweren Kriminalität und des Terrorismus zuständigen türkischen Behörden werden am 30. November beginnen.

Die Türkei ist zu einem Gastgeber für die größte Flüchtlingsbevölkerung der Welt geworden und unternimmt hervorragende Anstrengungen, um den Zugang zu Dienstleistungen wie Bildung und Gesundheit zu ermöglichen.

Die Erklärung vom 18. März 2016 hat einen wichtigen Beitrag zur Steuerung der illegalen Migration geleistet und eine beispiellose Zusammenarbeit zwischen der Türkei und der EU ermöglicht.

Beide Seiten betonten die Bedeutung der finanziellen Zusammenarbeit, damit die Türkei in verschiedenen Bereichen einschließlich des Instruments für Heranführungshilfe (IPA) die EU-Mitgliedsnormen und -standards einhält. Die Türkei als Kandidat unterstrich die positive Wahrnehmung der EU in der Öffentlichkeit und der Zivilgesellschaft im Zusammenhang mit der finanziellen Zusammenarbeit der EU und verpflichtete sich, die Umsetzung der bestehenden Programme im Rahmen des Instruments für Heranführungshilfe zu verbessern.

Wir haben vereinbart, unsere Zusammenarbeit durch eine Reihe von hochrangigen Dialogen über Wirtschaft, Energie und Verkehr zu intensivieren. Wir kamen überein, die Funktion der Zollunion zu verbessern und aktualisieren, sobald die Umstände es zulassen. Wir werden die Vorbereitungen für neue Tagungen des Assoziationsrates, den Dialog zur Terrorismusbekämpfung, die Konsultationen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik sowie die thematischen außenpolitischen Dialoge fortsetzen.

Wir werden die Bemühungen der Führer der griechisch-zyprischen und türkisch-zypriotischen Gemeinschaften und des UN-Generalsekretärs um eine umfassende Lösung der Zypernfrageweiterhin uneingeschränkt und entschlossen unterstützen.

Wir haben uns über die Situation in der Region, mit besonderem Schwerpunkt auf dem Balkan, Syrien, dem Irak und Libyen, Meinungen ausgetauscht.

Die Türkei und die EU haben ein gemeinsames Interesse an der Stabilität und dem Wohlstand des westlichen Balkans und unterstützen den Fortschritt auf ihrem europäischen Weg.

Die Türkei hat eine beispiellose Großzügigkeit gezeigt, als sie Syrer beherbergt und unterstützt, die vor dem Bürgerkrieg in Syrien geflohen sind. Die Türkei und die EU sind enge Partner im Bereich Migrationsmanagement und humanitäre Hilfe und arbeiten in diesen Bereichen gut zusammen. Die EU-Flüchtlingsfazilität in der Türkei bietet einen gemeinsamen Koordinierungsmechanismus, mit dem sichergestellt werden soll, dass die Bedürfnisse der Syrer in der Türkei und ihrer Gastgemeinde umfassend und koordiniert angesprochen werden.

Im Hinblick auf eine umfassende, glaubwürdige und nachhaltige Lösung des Konflikts in Syrien betonten wir die Notwendigkeit eines ausgehandelten politischen Übergangs im Einklang mit der Resolution 2254 des Sicherheitsrats. Wir haben die Bedeutung eines dauerhaften Waffenstillstands durch die vollständige Umsetzung des Memorandums über die Stabilisierung der Lage im Deeskalationsgebiet von Idlib und die Einhaltung aller Bestimmungen aller betroffenen Parteien unterstrichen.

Wir waren uns einig, dass es wichtig ist, den Gemeinsamen Umfassenden Aktionsplan aufrechtzuerhalten und den wirtschaftlichen Nutzen für den Iran aus der Aufhebung von Sanktionen im Rahmen des Abkommens zu erhalten.

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