Gemeinsame Erklärung des Präsidenten der Islamischen Republik Iran, des Präsidenten der Russischen Föderation und des Präsidenten der Republik Türkei, Teheran, 7. September 2018

Republik Türkiye Außenministerium 07.09.2018

Der Präsident der Islamischen Republik Iran S. E. Hassan Rohani, der Präsident der Russischen Föderation S. E. Wladimir Putin und der Präsident der Republik Türkei S. E. Recep Tayyip Erdoğan trafen sich am 7. September 2018 in Teheran zu einem Trilateralen Gipfel.

Die Präsidenten:

1. Brachten ihre Zufriedenheit über die Errungenschaften des Astana-Formats seit Januar 2017 zum Ausdruck, insbesondere über die Fortschritte, die bei der Verringerung der Gewalt in der gesamten Arabischen Republik Syrien und bei der Förderung von Frieden, Sicherheit und Stabilität im Land erzielt wurden.

2. Betonten ihr starkes und anhaltendes Engagement für die Souveränität, Unabhängigkeit, Einheit und territoriale Integrität der Arabischen Republik Syrien sowie für die Ziele und Grundsätze der UN-Charta und hoben hervor, dass sie von allen respektiert werden sollten. Sie bekräftigten, dass keine Maßnahmen, unabhängig davon, von wem sie ergriffen wurden, diese Grundsätze untergraben dürfen. Sie lehnten alle Versuche ab, unter dem Vorwand der Terrorismusbekämpfung vor Ort neue Realitäten zu schaffen, und brachten ihre Entschlossenheit zum Ausdruck, sich gegen separatistische Agenden zu stellen, die darauf abzielen, die Souveränität und territoriale Integrität Syriens sowie die nationale Sicherheit der Nachbarländer zu schwächen.

3. Erörterten die aktuelle Lage vor Ort, bewerteten die Entwicklungen in Bezug auf die Arabische Republik Syrien nach ihrem letzten Treffen am 4. April 2018 in Ankara und kamen überein, die trilaterale Koordinierung in Übereinstimmung mit ihren Vereinbarungen fortzusetzen. In diesem Zusammenhanggriffen sie die Situation im Deeskalationsgebiet von Idlib auf und beschlossen, sie im Einklang mit den oben genannten Grundsätzen und dem Geist der Zusammenarbeit, der das Astana-Format prägte, anzugehen.

4. Bekräftigten ihre Entschlossenheit, die Zusammenarbeit fortzusetzen, um DAESH/ISIL, Al-Nusra-Front und alle anderen mit Al-Qaida oder DAESH/ISIL verbundenen Personen, Gruppen, Unternehmen und Einrichtungen, die vom UN-Sicherheitsrat als Terroristen eingestuft wurden, endgültig zu beseitigen. Sie unterstrichen, dass bei der Terrorismusbekämpfung die Trennung zwischen den oben genannten terroristischen Gruppen und den bewaffneten Oppositionsgruppen, die dem Waffenstillstandsregime beigetreten sind oder beitreten werden, von größter Bedeutung sein wird, auch im Hinblick auf die Vermeidung von zivilen Opfern.

5. Bekräftigten ihre Überzeugung, dass es keine militärische Lösung für den Syrien-Konflikt geben kann und dass er nur durch einen ausgehandelten politischen Prozess beendet werden kann. Sie bekräftigten ihre Entschlossenheit, die aktive Zusammenarbeit fortzusetzen, um den politischen Prozess im Einklang mit den Beschlüssen des Syrischen Kongresses des Nationalen Dialogs in Sotschi und der Resolution 2254 des UN-Sicherheitsrates voranzutreiben.

6. Bekräftigten ihre Entschlossenheit, die gemeinsamen Bemühungen fortzusetzen, um den von Syrern geführten und in syrischem Besitz befindlichen Prozess zur Erzielung einer politischen Lösung voranzubringen, und betonten ihre Zusage, bei der Einrichtung und Aufnahme der Tätigkeiten des Verfassungsausschusses zu helfen. Sie äußerten ihre Zufriedenheit über die nützlichen Konsultationen zwischen ihren hohen Beamten und dem Sonderbeauftragten des UN-Generalsekretärs für Syrien.

7. Betonten, dass sämtliche Bemühungen unterstützt werden müssen, um allen Syrern zu helfen, ihr normales und friedliches Leben wiederherzustellen und ihre Leiden zu lindern. In diesem Zusammenhang riefen sie die internationale Gemeinschaft, insbesondere die Vereinten Nationen und ihre humanitären Organisationen, auf, ihre Hilfe für Syrien zu verstärken, indem sie zusätzliche humanitäre Hilfe leisten, humanitäre Antiminenaktionen erleichtern, grundlegende Infrastrukturen, einschließlich sozialer und wirtschaftlicher Einrichtungen, wiederherstellen und das historische Erbe bewahren.

8. Bekräftigten ihre Entschlossenheit, die gemeinsamen Bemühungen zum Schutz der Zivilbevölkerung und zur Verbesserung der humanitären Lage fortzusetzen, indem sie einen schnellen, sicheren und ungehinderten Zugang der humanitären Hilfe zu allen bedürftigen Syrern ermöglichen.

9. Unterstrichen die Notwendigkeit, Bedingungen für die sichere und freiwillige Rückkehr von Flüchtlingen und intern Vertriebenen an ihren ursprünglichen Wohnsitz in Syrien zu schaffen. Zu diesem Zweck betonten sie, dass eine Koordinierung zwischen allen betroffenen Parteien, einschließlich des Amtes des Hochkommissars der Vereinten Nationen für Flüchtlinge (UNHCR) und anderer internationaler Sonderorganisationen, erforderlich ist. Sie kamen überein, die Idee der Einberufung einer internationalen Konferenz über syrische Flüchtlinge und intern Vertriebene zu erwägen.

10. Begrüßten die Fortschritte bei den Arbeiten der Arbeitsgruppe zur Freilassung von Häftlingen/Entführten und Übergabe der Leichen sowie zur Identifizierung der vermissten Personen, die unter Beteiligung der Experten der UN und des IKRK durchgeführt wurden.

11. Beschlossen, auf Einladung des Präsidenten der Russischen Föderation, S. E. Wladimir Putin, ihr nächstes Treffen in der Russischen Föderation abzuhalten.

Die Präsidenten der Russischen Föderation und der Republik Türkei

sprachen

dem Präsidenten der Islamischen Republik Iran, S. E. Hassan Rohani, ihren aufrichtigen Dank für die Ausrichtung des Trilateralen Gipfels in Teheran aus.

Atatürk

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