Presseerklärung des Vierten Treffen der Reform-Aktionsgruppe in Ankara,

Republik Türkiye Außenministerium 29.08.2018

(Inoffizielle Übersetzung)

Das vierte Treffen der Reform-Aktionsgruppe (RAG) fand am 29. August 2018 in Ankara in der Direktion für EU-Angelegenheiten des Außenministeriums unter dem Vorsitz des Außenministers und Chefunterhändlers Mevlüt Çavuşoğlu sowie unter Beteiligung von Justizminister Abdulhamit Gül, Finanzminister Dr. Berat Albayrak und Innenminister Süleyman Soylu statt.

Vorsitzender des Ausschusses für auswärtige Angelegenheiten der Großen Nationalversammlung der Türkei (GNVT) Volkan Bozkır, Vorsitzender des GNVT-Ausschusses für EU-Harmonisierung Mehmet Kasım Gülpınar, Vorsitzender des Gemischten Parlamentarischen Ausschusses Türkei-EU İsmail Emrah Karayel und der Chef-Ombudsmann Şeref Malkoç nahmen am Treffen teil. Hochrangige Beamte des Präsidentenamts der Republik Türkei, der Behörde für den Schutz personenbezogener Daten, der Menschenrechts- und Gleichstellungsbehörde und der Untersuchungskommission zu Notstandsverfahren nahmen ebenfalls an dem Treffen teil.

Die Türkei hat seit dem letzten Treffen der Reform-Aktionsgruppe am 11. Dezember 2015 einen bedeutenden Veränderungsprozess durchlaufen. Die existenzielle Bedrohung für unser Land durch den verräterischen Putschversuch vom 15. Juli ist mit den im Ausnahmezustand ergriffenen Maßnahmen beseitigt worden, und wir haben erhebliche Fortschritte im Kampf gegen den Terror festgestellt.

Nach Beendigung des Ausnahmezustands hat die Türkei ihre Ausnahmeregelungen von Artikel 4 des UN-Paktes über bürgerliche und politische Rechte und Artikel 15 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) zurückgezogen. Dies wurde dem Generalsekretär der Vereinten Nationen und dem Sekretariat des Europarates übermittelt.

Im Einklang mit unserer EU-Beitrittsperspektive wurden der politische Reformprozess und die Überlegungen zur Beendigung des Ausnahmezustands in all ihren Dimensionen als erster Tagesordnungspunkt der Reform-Aktionsgruppe behandelt, die zum ersten Mal im Präsidialsystem der Regierung zusammenkam. Unsere Entschlossenheit, die Reformen in den Bereichen Justiz und Grundrechte fortzusetzen, wurde klar zum Ausdruck gebracht.

Auch das Präsidialsystem wird unsere Entschlossenheit unterstützen. In dem neuen System, das auf einem schnelleren Entscheidungsprozess mit weniger Bürokratie und effektiverer und effizienterer Arbeit beruht, werden Reformen deutlich schneller umgesetzt.

Die Reform-Aktionsgruppe einigte sich auf eine Beschleunigung des politischen Reformprozesses. Im Rahmen unseres Ziels der EU-Mitgliedschaft werden die Standards des Europarates, dessen Gründungsmitglied die Türkei ist, die Normen und der Besitzstand der EU, deren Beitrittskandidat die Türkei ist, als Anker in den zu ergreifenden Maßnahmen dienen.

In diesem Sinne wird der Stärkung der EU-Abteilungen der Ministerien, die über Erfahrungen in der Koordinierung und Führung der Beziehungen zur EU verfügen, größte Bedeutung beigemessen.

Die jüngste wirtschaftliche Bedrohung für unser Land, die Äußerungen und die Haltung der Trump-Administration, die sich auf das globale Wirtschaftssystem ausgewirkt haben, haben der Türkei und der EU eine wichtige Gelegenheit geboten, den Wert des anderen zu schätzen. Der Ausbau der Zollunion zwischen der Türkei und der EU wäre für die Unterstützung einer auf Regeln basierenden Wirtschaftsordnung und die weltweite Umsetzung dieses Grundsatzes von Bedeutung. Dementsprechend beschloss die RAG, die notwendigen Schritte und Initiativen zu unternehmen, um den Beginn der Verhandlungen über den Ausbau der Zollunion zu beschleunigen.

Die Maßnahmen im Justizwesen werden im kommenden Zeitraum auf der Grundlage der Justizreformstrategie (2015-2018), die derzeit umgesetzt wird, fortgesetzt. Die Justizreformstrategie wird unter Beteiligung aller Interessengruppen, der türkischen Rechtsgemeinschaft und der Zivilgesellschaft aktualisiert. Die Überarbeitung der neuen Justizreformstrategie soll bis Ende 2018 abgeschlossen sein. Die Grundsätze und Bewertungen der EU, des Europarates und anderer internationaler Organisationen sowie die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) werden bei der Ausarbeitung berücksichtigt. Ziel der neuen Strategie ist es, das Vertrauen in die Justiz weiter zu stärken, den Zugang zur Justiz zu verbessern, ihre Wirksamkeit zu erhöhen und das Recht auf ein Gerichtsverfahren innerhalb einer angemessenen Frist besser zu schützen.

In Bezug auf die Grundrechte und -freiheiten wurde die Bedeutung der Umsetzung des Aktionsplans zur Verhütung von Verletzungen der EMRK hervorgehoben. Nach einer gründlichen Analyse des Aktionsplans (2014-2019) wurden auf dem Treffen alle Optionen einschließlich der Überarbeitung des Aktionsplans erörtert.

Der vom Präsidenten angekündigte 100-Tage-Aktionsplan enthält auch Maßnahmen in Bezug auf die politischen Kriterien, Kapitel 23 „Justiz und Grundrechte“ und Kapitel 24 „Justiz, Freiheit und Sicherheit“ in den Beitrittsverhandlungen.

Im 100-Tage-Aktionsplan besteht ein besonderes Ziel darin, die jüngsten Reformen im Zusammenhang mit Kapitel 23 „Justiz und Grundrechte“ umzusetzen und weiter zu verbessern. Künftige Schritte zur schnelleren, effizienteren und zugänglicheren Gestaltung der Justizdienste werden insbesondere zur Stärkung der Grundrechte und -freiheiten beitragen. Bei dem Treffen wurden folgende Themen im Rahmen der Arbeit des Justizministeriums erörtert:

- Umsetzung der "angestrebten Fristen" im Justizwesen,

- Erweiterung der Kompetenzen der Entschädigungskommission für Menschenrechte,

- Erhöhung der Wirksamkeit alternativer Methoden zur Streitbeilegung,

- Erhöhung der Zahl der Berufungsgerichte,

- Maßnahmen zum wirksamen Schutz des Rechts auf Unschuldsvermutung durch eine vorläufige Bewertung vor der Untersuchung.

Die Befugnisse der Entschädigungskommission für Menschenrechte wurden durch das am 31. Juli 2018 in Kraft getretene Gesetz erweitert. Dies wird die Effizienz des Verfassungsgerichts erhöhen und einen positiven Beitrag zur Umsetzung leisten, wenn man die Spezialisierung der Kommission auf Beschwerden über angemessene Verfahrensfristen berücksichtigt.

Um die Würde des Einzelnen zu schützen, ist das Recht auf die Unschuldsvermutung

durch die Einführung einer ersten Evaluierungsphase vor der Untersuchung sichergestellt worden. In diesem Rahmen wurden 21.000 Personen in weniger als einem Jahr vor falschen Anschuldigungen geschützt.

Aufgrund der tragischen Nachrichten über sexuelle Übergriffe und Ausbeutung von Kindern wurde im 100-Tage-Aktionsplan die Zunahme der abschreckenden Wirkung von Strafen für die Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern als eine Priorität genannt. In diesem Sinne wurde vereinbart, daß der Gesetzentwurf, der der GNVT im April letzten Jahres vorgelegt wurde, jedoch obsolet geworden ist, so bald wie möglich auf die Tagesordnung der GNVT gesetzt wird. Zum Schutz der Kinder und zur Verhinderung der sekundären Viktimisierung in der Jugendgerichtsbarkeit wurden 59 Ermittlungsräume eingerichtet, deren Zahl erhöht wird.

Der Abstimmungsmechanismus, der eine alternative Methode zur Beilegung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit Straftaten darstellt, wurde ebenfalls auf dem Treffen erörtert. Nach der Reform im Bereich der Abstimmung wurden im Jahr 2017 223.400 Akten beigelegt, und die Arbeitsbelastung der Straf- und Jugendstrafgerichte hat abgenommen. Die Arbeiten werden diesen Erfolg im Jahr 2017 fortsetzen und weiter ausbauen. Es werden Schritte unternommen, um den Umfang der Abstimmung weiter auszudehnen und das öffentliche Bewusstsein zu stärken.

Als zweiten Punkt auf der Tagesordnung der RAG-Sitzung haben wir die Themen des Kapitels 24 "Justiz, Freiheit und Sicherheit" behandelt.

Als Folgemaßnahme zum Aktionsplan 2016-2018, der unter Koordinierung des Innenministeriums erfolgreich umgesetzt wurde, wurde vereinbart, die Überarbeitung des Aktionsplans 2019-2021 zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität zu beschleunigen.

Die Schritte, die im Rahmen von Kapitel 24 des 100-Tage-Aktionsplans unternommen werden müssen, zeigen unsere Entschlossenheit, die Reformen in diesem Kapitel fortzusetzen, für die die Europäische Kommission im Länderbericht 2018 der Türkei beträchtliche Fortschritte festgestellt hat. In diesem Rahmen engagieren wir uns für Ziele in den Bereichen Migrationssteuerung, Erhöhung der Grenzsicherheit, Terrorismusbekämpfung und organisierter Kriminalität.

Die Einrichtung von vier neuen Rückführungszentren, ein Anstieg der Zahl der von unserem Land aufgenommenen Syrer um 23 % und Maßnahmen zur Erhöhung der Grenzsicherheit bestätigen unsere Verpflichtung gegenüber der Türkei-EU-Erklärung vom 18. März.

Die Türkei hat sich an den Grundsatz der pacta sunt servanda gehalten und ihre Verpflichtungen im Rahmen der Türkei-EU-Erklärung vom 18. März erfüllt. Durch die Bemühungen der Türkei konnten große Erfolge bei der Verhinderung irregulärer Migration erzielt werden; irreguläre Überquerungen in der Ägäis sind drastisch zurückgegangen und Todesfälle wurden verhindert. Die Entschlossenheit der Türkei, die Türkei-EU-Erklärung vom 18. März umzusetzen, wurde auch durch von der EU veröffentlichte Berichte bestätigt.

Die Türkei erwartet, dass die EU eine ähnliche Bereitschaft zu allen ihren Verpflichtungen aus der Erklärung vom 18. März zeigt. In diesem Rahmen wird zumal von der EU erwartet, dass sie insbesondere die Beitrittsverhandlungen wiederbelebt und den Dialog über die Visaliberalisierung abschließt, den Verhandlungsprozess zum Ausbau der Zollunion einleitet, das Programm der freiwilligen humanitären Aufnahme in die Praxis umsetzt und die Umsetzung der Hilfsmaßnahmen für Flüchtlinge in der Türkei weiter beschleunigt.

Die Türkei wird ihren humanitären Ansatz zur Steuerung der Migration fortsetzen. Sie nimmt die meisten Flüchtlinge auf und ist der weltweit größte Geber humanitärer Hilfe, sowohl in der Höhe als auch Pro-Kopf-Einkommen, und ist stolz auf ihre humanitäre Haltung. Wir erwarten von der internationalen Gesellschaft, insbesondere von der EU, eine Lasten- und Verantwortungsteilung.

Der Visa-Liberalisierungsdialog zwischen der Türkei und der EU wurde auf dem Treffen erörtert. Die Türkei hatte der EU-Kommission im Februar ein Arbeitspapier über die verbleibenden Verpflichtungen zum Fahrplan für die Visaliberalisierung übermittelt. Mit der Ausstellung der Pässe der zweiten Generation am 2. April wurden die verbleibenden Verpflichtungen von sieben auf sechs reduziert. Darüber hinaus fand am 31. Mai 2018 ein technisches Treffen mit der EU statt. Wir hoffen, dass der Prozess der Visaliberalisierung nicht durch politische Hindernisse behindert wird und die Türkei für ihre Bemühungen belohnt wird. Die RAG hat beschlossen, die Arbeit an den verbleibenden Verpflichtungen zu beschleunigen.

Die baldige Einleitung der Verhandlungen der Kapitel „Justiz und Grundrechte“ sowie „Justiz, Freiheit und Sicherheit“ wird unsere Reform- und Anpassungsbemühungen erleichtern.

Die Türkei wird ihre Bemühungen im Einklang mit ihrer EU-Beitrittsperspektive in der nächsten Zeit entschlossen fortsetzen. Unser Land ist bestrebt, die Standards im Bereich der politischen Reformen zu erhöhen und bei der Gestaltung der Zukunft eine auf Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Schutz der Menschenrechte basierende Haltung beizubehalten. Die Europäische Menschenrechtskonvention, die EU-Normen und der Besitzstand werden bei der Planung unserer Reformen weiterhin berücksichtigt.

Es wurde vereinbart, die nächste Sitzung der Reform-Aktionsgruppe unter der Leitung des Justizministeriums am 11. Dezember 2018 in Ankara abzuhalten.

Atatürk

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