FA-46, 20. Juni 2018, Antwort von Herrn Hami Aksoy, Sprecher des Außenministeriums der Republik Türkei, auf eine Frage bezüglich des Antrags zu einer 48-stündigen Beurlaubung aus dem Gefängnis, von Dimitris Kufodinas, einem Mitglied der Terrororganisation 17. November, der zum dritten Mal genehmigt wurde
Die griechischen Behörden haben dem inhaftierten Dimitris Kufodinas, einem Mitglied der Terrororganisation 17. November, zum dritten Mal das Verlassen des Gefängnisses für zwei Tage erlaubt.
Diese Person wurde wegen der Ermordung von Çetin Görgü, des Presseattachés unserer Botschaft in Athen (1991) und des Attentatversuches auf Deniz Bölükbaşı, dem Gesandten unserer Botschaft in Athen (1991) sowie als Mittäter bei der Ermordung von Haluk Sipahioğlu, dem Gesandten unserer Botschaft in Athen (1994) zur lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt.
Wir verurteilen auf das Schärfste, dass Kufodinas, dem bereits zweimal zuvor eine Beurlaubung gewährt wurde, dieses Recht auch das dritte Mal zugestanden wird. Dieses Ereignis hat unsere Zweifel an der Funktionsweise des Justizwesens in Griechenland verstärkt.
Eine solche Toleranz, die dem blutrünstigen Terroristen entgegengebracht wurde, ist eine Respektlosigkeit gegenüber dem Andenken an unsere ermordeten Diplomaten und ihren Familien. Es ist inakzeptabel, dass ein heimtückischer Terrorist, der Attentate auf unsere Diplomaten begangen hat, die unser Land ehrenvoll im Ausland repräsentiert haben, aus solchen Regelungen profitieren kann.
Wir laden die griechischen Behörden dazu ein, Schritte zu meiden, die eine Schwachstelle im Kampf gegen den Terror hervorrufen könnten, und ihren Verpflichtungen in der Bestrafung von Terroristen nachzukommen.
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