Nr.: 148, 26. Mai 2018, Pressemitteilung betreffend die Wahlkampagne einer politischen Partei aus unserem Land, die in Köln abgehalten wurde
Deutschland traf einen Beschluss, der den Politikern aus Drittländern verbietet, sich mit ihren Wählern in Deutschland zu treffen. Wir haben die deutschen Behörden davon in Kenntnis gesetzt, dass wir diese Regelung, die mit der Demokratie nicht vereinbar ist, nicht gebilligt haben, während wir darauf hingewiesen haben, dass unsere Regierungsbeamten nichts gegen dieses Verbot unternehmen würden.Wir haben jedoch auch hervorhoben, dass wir erwarten, dass das Verbot für alle politischen Parteien ohne Diskriminierung umgesetzt wird.
Als wir erfuhren, dass eine politische Partei aus unserem Land in Köln eine Wahlkampagne abhalten würde, wurden die deutschen Behörden daran erinnert und die notwendige Warnung ausgesprochen. Trotz alledem ist es nicht zu erklären und anzunehmen, dass Deutschland heute eine solche Tätigkeit zugelassen hat. Dass die Kundgebung mit Symbolen der Terrororganisation PKK und der Beteiligung der PKK-Mitglieder in Deutschland organisiert werden durfte, stellt das jüngste Beispiel für Doppelmoral dar. Wir verurteilen diesen heuchlerischen Ansatz auf das Schärfste, der weder mit der Demokratie noch mit der Bekämpfung des Terrorismus noch mit den Erwartungen der Normalisierung in den türkisch-deutschen Beziehungen vereinbar ist.
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