Nr.: 275, 30. August 2017, Zur Anklageschrift, die von der Generalstaatsanwaltschaft vom Höchsten Gerichtshof von Washington-Distrikt angenommen wurde.

Republik Türkiye Außenministerium 30.08.2017

Wir haben mit Bedauern erfahren, dass die Generalstaatsanwaltschaft vom Höchsten Gerichtshof von Washington-Distrikt die Anklageschrift zur Ereignisse am 16. Mai 2017 vor dem Standort der türkischen Botschaft angenommen hat.

Auf das Schärfste protestieren wir die Annahme der ungerechten und einseitigen Anklageschrift, nach der die Menschen, die an dem Tatort nicht waren, selbst niemals in die USA besuchten, angeschuldigt werden, trotzdem wurde es bereits auf verschiedenen Ebenen und wiederholend bei den US-Ämtern zur Sprache gebracht, dass die Ereignisse von den ernsthaften Fahrlässigkeiten der regionalen Sicherheitsämtern der USA, von dem Fehlschlag bei der Sicherstellung unserer Delegation und von den Provokationen der Anhänger der Terrorganisation PKK, die sie unter Deckmantel von Demonstranten durchgrführt haben, hergekommen waren. Wir haben unsere diesbezügliche Reaktion auch an den Botschafter von der USA vermittelt.

Wir vorbehalten unseres Recht zum Kampf gegen diese Entwicklung, die wir als ein Teil von der Bemühungen der etlichen politischen Kreisen in den USA zur Eskalierung ansehen und vollkommen mit einem politischen Vorgehen auf einen ungründlichen und ungerechten Punkt getragen wurde.

Atatürk

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