Nr.: 237, 20. Juli 2017, Pressemitteilung in Bezug auf die Erklärungen der deutschen Behörden
Bei dem Gespräch im Außenministerium der Republik Türkei mit dem Geschäftsträger a.i. der Deutschen Botschaft in Ankara in Bezug auf den deutschen Staatsbürger Peter Steudtner, der am 18. Juli 2017 verhaftet wurde, wurde mitgeteilt, dass die Angelegenheit der Justiz übergeben wurde, dass der unabhängigen türkischen Justiz Vertrauen entgegen gebracht werden sollte und es seit dem ersten Tag der Festnahme Steudtners gemäß den völkerrechtlichen Bestimmungen bei der konsularischen Betreuung nichts zu beanstanden gab.
Auch unser Botschafter in Berlin hat das Auswärtige Amt auf dessen Anfrage hin über den gleichen Sachverhalt informiert.
Nach diesen Gesprächen wurde beobachtet, dass mit den Aussagen des Sprechers der Bundesregierung und des Sprechers des Auswärtigen Amtes, die beispielhaft für diplomatische Unhöflichkeit sind, direkt in die türkische Justiz eingegriffen wurde und Äußerungen verwendet wurden, die die Grenzen überschreiten. Diese Aussagen sind inakzeptabel.
Bei der Ausübung der Gerichtsbarkeit ist in unserem Land verfassungsrechtlich sichergestellt, dass kein Organ, Amt oder Person dazu befugt ist, Gerichten Befehle oder Anweisungen zu erteilen oder Vorgaben und Empfehlungen auszusprechen.
Die Äußerungen bei den genannten Erklärungen zeigen wieder einmal die Doppelmoral beim Rechtsverständnis derer, die Mitglieder verschiedener Terrororganisationen willkommen heißen und es verhindern, Terroristen vor Gericht zu stellen.
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