Nr.:140, 4. Mai 2017, Pressemitteilung in Bezug auf die Ablehnung des Auslieferungsantrags der acht Putschisten seitens Griechenland
Die griechische Justiz, von der wir Fairness und Unparteilichkeit
erhofften, hat uns leider erneut enttäuscht und hat zum zweiten Mal unseren
Auslieferungsantrag bezüglich der acht Putschisten, die am Putschversuch
vom 15. Juli beteiligt waren und der gegen unsere verfassungsmäßige Ordnung
gerichtet war, abgelehnt.
Die griechischen Behörden, die bis heute die Rechenschaft der Mitglieder
der Terrororganisationen, vor allem die Mitglieder der DHKP/C und PKK, vor
den Gerichten verhindert haben, haben ihre Fehler wiederholt. Durch die
Ablehnung des Antrags wurde die Rechenschaft der Täter, die auf unsere
demokratische Ordnung abzielten, die Hunderte von unseren
Sicherheitskräften und Zivilisten töteten, die Tausende von unseren Bürgern
verletzten und die auf unseren Präsidenten abzielten, vor der unabhängigen
türkischen Justiz verhindert. Die Rechte der Opfer werden nicht
berücksichtigt.
Wir bekommen nicht die Unterstützung und die Zusammenarbeit, die wir im
Kampf gegen den Terror und Kriminalität von einem Verbündeten eigentlich
bekommen sollten.
Durch diese Entscheidung können die Täter nicht verurteilt werden und dass
führt dazu, dass die Straftat straflos bleibt und bietet Schutz für die
Putschisten.
Es ist offensichtlich, dass diese Entscheidung, die die Täter von der
Justiz befreit, mit politischen Motiven getroffen wurde. Diese Entscheidung
wird unausweichlich Auswirkungen auf unsere bilateralen Beziehungen und auf
unsere regionalen Kooperationen mit Griechenland, wo Putschisten mit
offenen Armen empfangen werden, haben.
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