FA-21, 26.04.2017, Antwort von Botschafter Hüseyin Müftüoğlu, Sprecher des Außenministeriums, auf eine Frage in Bezug auf die Erklärung des stellvertretenden Sprechers des US-Außenministeriums, worin zum Ausdruck gebracht wurde, dass die Operation der türkischen Luftwaffe vom 25. April, die in Syrien und Irak auf Ziele der PKK/PYD/YPG abzielten, seien ohne ausreichende Koordination ausgeübt
Es entstand der Bedarf einige Punkte, die in der gewöhnlichen Pressekonferenz des stellvertretenden Sprechers des US-Außenministeriums bezüglich der Operationen -gegen Ziele der PKK/PYD/YPG in Syrien und Irak- der türkischen Luftwaffe vom 25. April zum Ausdruck gebracht wurden, zu klären.
Im Vorfeld der Luftoperation vom 25. April, die im nördlichen Irak und Syrien auf Einheiten der Terrororganisation, die sich an unserer Grenze befinden, abzielte, wurde die USA, die internationale Koalition gegen DAESCH und die Russische Föderation sowohl auf militärischen als auch auf diplomatischen Kanälen informiert. In dieser Hinsicht wurden im Vorfeld der Operation;
- Um einen Zusammenprall der Operationen gegen Syrien und Irak zu verhindern, wurden im Rahmen der bilateralen Militärabkommen, die Militärattachés der USA und der Russischen Föderation von unseren Militärbehörden in Ankara informiert,
- Der Generalstabschef der Türkei führte mit seinen amerikanischen und russischen Kollegen Telefongespräche durch,
- Das kombinierte Luftoperationszentrum (CAOC), wo die Luftoperationen der internationalen Koalition gegen DAESCH geleitet werden, wurde benachrichtigt,
-Durch die Botschaften der USA und Russland in Ankara, wurden auch auf diplomatischen Wegen die notwendigen Informationen weitergeleitet.
Eigentlich wurde unsere Entschlossenheit, um die Aktionen der Terrororganisation, die von Nordirak und Nordsyrien abstammen und auf unsere Landes- und Grenzsicherheit abzielen, zu vergelten und die notwendigen Warnungen an Dritte, die in Syrien und Irak ab der türkischen Grenze bis zu 30 Kilometern gegen DAESCH Operationen durchführen, sowohl auf militärischen als auch auf diplomatischen Wegen über die USA und der Russischen Föderation mitgeteilt, dass sie sich von den Stellungsorten, Ausbildungslagern und von Aktionsfeldern der Terrororganisation entfernen sollten.
Die Türkei wird auf der einen Seite als Mitglied der internationalen Koalition gegen DAESCH, die Bemühungen zur Beseitigung von DAESCH weiterhin unterstützen und auf der anderen Seite im Rahmen des natürlichen Selbstverteidigungsrechts, gemäß Artikel 51 der UN Charta und mit der Vertretung der Wahrnehmung, dass terroristische Einheiten im Kampf gegen der Terror keine legitimen Partner sein können, weiterhin gegen jede Art von Terror kämpfen.
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