Nr.:55, 17. Februar 2017, Pressemitteilung in Bezug auf die geplante Volksabstimmung, die im besetzten Bergkarabach hinsichtlich der Verfassungsänderungen am 20. Februar 2017 stattfinden soll
Wir haben erfahren, dass am 20. Februar 2017 in Bergkarabach, der seit
einem Vierteljahrhundert unter armenischer Besetzung steht, eine
Volksabstimmung hinsichtlich der Verfassungsänderungen stattfinden wird.
Diese Volksabstimmung ist ein klarer Verstoß gegen die Prinzipien des
Völkerrechts, der Resolutionen des UN-Sicherheitsrates und der Grundsätze
der OSZE. Derartige Aktionen schaden auch den Bemühungen, die für den
Bergkarabach-Konflikt eine friedliche und dauerhafte Lösung bestreben.
Die Türkei verurteilt diese Volksabstimmung, die eine weitere Verletzung
der Souveränität und der territorialen Integrität von Aserbaidschan
darstellt. Diese Volksabstimmung und dessen Ergebnisse, die wir als illegal
Betrachten, werden von der Türkei nicht anerkannt.
Der Bergkarabach-Konflikt ist nach wie vor im Südkaukasus das wichtigste
Hindernis für den Frieden, Stabilität und Zusammenarbeit. Die Gefechte, die
in April 2016 an der Kontaktlinie von Berg-Karabach und an der
aserbaidschanisch-armenischen Grenze zustande kamen, zeigten ganz klar,
dass der gegenwärtige Status nicht fortgesetzt werden kann und dass der
Konflikt umgehend auf friedliche Art und Weise gelöst werden muss. Die
Türkei wird für eine gerechte und dauerhafte Lösung des
Bergkarabach-Konflikts und als Mitglied der Minsker OSZE-Gruppe die
diesbezüglichen Bemühungen weiterhin unterstützen.
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