Antwort von Botschafter Hüseyin Müftüoğlu, Sprecher des Außenministeriums, auf eine Frage bezüglich der Rechtsvorschrift zum „Pressefreiheitsgesetz“ des Französischen Parlaments.
FA-48, Sonntag, 23. Dezember 2016
Die Gesetzesänderung zur Erweiterung des „Gesetzes gegen die Leugnung von Völkermord“ des Französischen Parlaments birgt Risiken der gesetzwidrigen
Einschränkung der Meinungsfreiheit, worauf Außenministerium der Türkei bei den vorherigen Mitteilungen über diese Frage hingewiesen hatte. Außerdem sind
viele französische Parlamentarier und Juristen der Auffassung, dass jene Rechtsvorschrift der französischen Gesetzestechnik nicht entspricht, weil sie
keine Neuigkeit ins französische Strafrecht bringt und mit dem Strafrecht unvereinbare und ungenaue Bestandteile enthält. Die Gegenstimmen beträchtlicher
Parlamentariern bei der Abstimmung im französischen Parlament und die Gesetzesverabschiedung mit nur weniger Mehrheit haben folglich gezeigt, dass keine
Übereinstimmung damit herrschte.
Wir werden in der bevorstehenden Phase die Entwicklungen, in Bezug auf diese Rechtsvorschrift, die noch nicht in Kraft getreten ist, sehr nah verfolgen.
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