Antwort von Botschafter Hüseyin Müftüoğlu, Sprecher des Außenministeriums, auf eine Frage bezüglich der Rechtsvorschrift zum „Pressefreiheitsgesetz“ des Französischen Parlaments.

Republik Türkiye Außenministerium 23.12.2016

FA-48, Sonntag, 23. Dezember 2016

Die Gesetzesänderung zur Erweiterung des „Gesetzes gegen die Leugnung von Völkermord“ des Französischen Parlaments birgt Risiken der gesetzwidrigen Einschränkung der Meinungsfreiheit, worauf Außenministerium der Türkei bei den vorherigen Mitteilungen über diese Frage hingewiesen hatte. Außerdem sind viele französische Parlamentarier und Juristen der Auffassung, dass jene Rechtsvorschrift der französischen Gesetzestechnik nicht entspricht, weil sie keine Neuigkeit ins französische Strafrecht bringt und mit dem Strafrecht unvereinbare und ungenaue Bestandteile enthält. Die Gegenstimmen beträchtlicher Parlamentariern bei der Abstimmung im französischen Parlament und die Gesetzesverabschiedung mit nur weniger Mehrheit haben folglich gezeigt, dass keine Übereinstimmung damit herrschte.

Wir werden in der bevorstehenden Phase die Entwicklungen, in Bezug auf diese Rechtsvorschrift, die noch nicht in Kraft getreten ist, sehr nah verfolgen.

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