Antwort von Tanju Bilgiç, Sprecher des Außenministeriums, auf eine Frage in Bezug auf den Änderungsvorschlag, der im französischen Senat, hinsichtlich des Gesetzes über die Pressefreiheit vorgeschlagen wurde
FA-38, 15. Oktober 2016
Der Änderungsvorschlag, hinsichtlich des Gesetzes über die Pressefreiheit, der am 6. Juli 2016 von der französischen Nationalversammlung verabschiedet wurde und wonach für die Leugnung des Kriegsverbrechens, für die Leugnung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit und für die Leugnung der Völkermorde, unter bestimmten Voraussetzungen, eine Strafe vorgesehen war, wurde im September von einer Sonderkommission, die im französischen Senat gegründet wurde, mit der Begründung gegen die Methode der Gesetzgebung zu sein, vom Gesetzentwurf ausgeschlossen. Allerdings wurde es, am 14. Oktober 2016, in der Plenarsitzung des Senats mit 156 gegen 146 Stimmen, erneut in den Gesetzentwurf aufgenommen.
In der erwähnten Regelung sind keine Hinweise, im Gegensatz zu den Behauptungen von einigen Kreisen, bezüglich der Ereignisse von 1915 vorhanden. Darüber hinaus sind die Ereignisse von 1915, nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, ein legitimes Diskussionsthema und stehen unter dem Schutz der Meinungsfreiheit. Ebenso sei daran erinnert, dass im Jahr 2012 ein Leugnungsgesetz, der zuvor in Frankreich, bezüglich der Ereignisse von 1915, anerkannt wurde, vom französischen Verfassungsrat, mit der Begründung gegen die Meinungsfreiheit zu sein und dem Legislativrecht der Parlamente nicht zu entsprechen, aufgehoben wurde.
Auf der anderen Seite könnte auch die neue Regelung -von der Sonderkommission des französischen Senats mit der Begründung, keine Neuigkeiten ins französische Strafrecht zu bringen und ungenaue Bestandteile zu enthalten, die unvereinbar mit dem Strafrecht wären, gegen die Methode der Gesetzgebung betrachtet- rechtswidrig die Meinungsfreiheit begrenzen.
Diese Regelung, die in Bezug auf das Recht und der Meinungsfreiheit problematisch ist und welche vor den bevorstehenden Wahlen -2017- in Frankreich an die Tagesordnung gebracht wurde, zeigt dass das Thema mehr mit innenpolitischen Motiven, als mit rechtlichem Hintergrund behandelt wird. Dementsprechend zeigt es auch dass auf politische Gewinne, die mit den Wahlen bezweckt werden, mehr Wert gelegt werden als auf das Recht und der universellen Werte.
Wir werden in der bevorstehenden Phase die Entwicklungen, in Bezug auf diese Regelung, die noch nicht in Kraft getreten ist, sehr nah verfolgen.
Montag - Freitag
09:00 - 12:30 / 14:00 - 18:30
09:00 - 12:30 14:00-18:30
Feiertage 2025
22.04.2019 | 22.04.2019 | |
01.05.2019 | 01.05.2019 | |
30.05.2019 | 30.05.2019 | |
04.06.2019 | 04.06.2019 | |
10.06.2019 | 10.06.2019 | KÜÇÜK PASKALYA |
20.06.2019 | 20.06.2019 | |
15.08.2019 | 15.08.2019 | |
29.10.2019 | 29.10.2019 | |
01.11.2019 | 01.11.2019 | |
25.12.2019 | 26.12.2019 | NOEL 1. GÜNÜ |
+49 30 30 807090