Pressemitteilung in Bezug auf die Mitteilung des griechischen Außenministeriums vom 11. August 2016
Nr.: 183, 13. August 2016
Das griechische Außenministerium fügte zu seinen absurden Mitteilungen vom 20. Juli und 2. August 2016, am 11. August 2016, einen neuen hinzu. In den eben
erwähnten Mitteilungen wurde versucht zwischen dem Putschversuch in der Türkei vom 15. Juli 2016 und dem Garantstatus der Türkei auf ganz Zypern, der sich
auf die Garantie- und Bündnisverträge von 1960 beruht, eine gezwungene Verbindung herzustellen.
Es ist eine historische Tatsache, dass die Intervention der Türkei, die sich auf seinen Garantstatus beruht, nicht nur den Putsch von 1974 auf der Insel
verhinderte, der von der griechischen Militärjunta angereizt und befördert wurde, sondern es ermöglichte auch die Wiederherstellung der Demokratie in
Griechenland. Abgesehen davon herrscht in Zypern seitdem Frieden und Stabilität.
Während der Bewertung von diesem Sachverhalt sollten historische Fakten nicht weggelassen werden.
Auf der anderen Seite versucht Griechenland durch die „sine qua non Voraussetzungen“, die in der Mitteilung erwähnt werden, den Verhandlungsprozess zu
begrenzen, was ernsthafte Zweifel an der Aufrichtigkeit und Erwartung von Griechenland im Hinblick auf den Verhandlungsprozess aufkommen lässt und welche
von uns abgelehnt werden.
Wir erwarten von Griechenland, dass es mit seinen unklaren Aussagen aufhört; keine Voraussetzungen stellt, die den Verhandlungsprozess unterbrechen können
und dass sie sich nicht in die gerichtlichen Ermittlungen, die gegen den Putschversuch -verhindert von unserer Nation- fortgesetzt werden, einmischt.
Dementsprechend erwarten wir von Griechenland, dass sie die Bemühungen unterstützt, die in Zypern eine gerechte, dauerhafte und umfangreiche Lösung
bezwecken.
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