Antwort vom Sprecher des Außenministeriums Tanju Bilgiç auf eine Frage in Bezug auf die Unterzeichnung der gemeinsamen Erklärung, die zwischen dem NATO-Generalsekretär und den Präsidenten der EU-Kommission und des Europäischen Rats beim Warschauer Gipfel unterzeichnet wurde
FA-25, 15. Juli 2016
Die gemeinsame Erklärung, die anlässlich des Warschauer Gipfels, zwischen dem NATO-Generalsekretär und den Präsidenten der EU-Kommission und des
Europäischen Rats am 8. Juli 2016 unterzeichnet wurde, enthält einige Empfehlungen in Bezug auf die Zusammenarbeit über die zusätzlichen Maßnahmen, die im
Hinblick auf die Vision die Zusammenarbeit zwischen der NATO und der EU zu verstärken, getroffen werden können. Diese Empfehlungen werden in beiden
Organisationen separat behandelt und es bestehen aus Meinungen, die später beschlossen werden und bei der Umsetzung von diesen Empfehlungen wird die
Übereinkunft zwischen den Verbündeten von Bedeutung sein.
Die gemeinsame Erklärung stellt bezüglich der aktuellen Lage der griechisch-zypriotischen Verwaltung hinsichtlich der NATO-EU Zusammenarbeit keine Änderung
dar. Die Einhaltung von den aktuellen Vorschriften zwischen der NATO und der EU und die Einhaltung der Rahmenvereinbarung, die die Grundlage zwischen den
beiden Organisationen bildet, bleibt weiterhin wesentlicher Bestandteil.
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