Antwort vom Sprecher des Außenministeriums Tanju Bilgiç auf eine Frage bezüglich des Berichts der EU-Kommission vom 15. Juni
FA-20, 18. Juni 2016
Am 15. Juni hat die EU Kommission ihren zweiten Bericht hinsichtlich des Abkommens zwischen der Türkei und EU, die am 18. März 2016 beschlossen wurde, über die Kontrolle der irregulären Migration veröffentlicht.
Im Bericht werden mit Daten dargelegt, dass das Abkommen sein Ziel erreicht hat und betont dass die hingebenden Bemühungen der Türkei dabei eine große Rolle gespielt haben und stellt fest dass die Rücknahmen aus den ägäischen Inseln sowie die Neuansiedlungen in den EU-Ländern, den EU-Normen und den internationalen Standards entsprechend durchgeführt werden.
Der Bericht enthält auch einen Abschnitt über die Visumfreie Einreise der türkischen Staatsbürger in den Schengen-Raum, weist auf die technischen Verhandlungen hin, die mit der EU fortgesetzt werden und betont das Engagement der Kommission in Bezug auf den Prozess der Visumfreiheit.
Mit diesem Bericht wurde erneut bestätigt, dass das Abkommen vom 18. März von der Türkei wirksam durchgeführt wird und bezüglich der Visumfreiheit wird eine ermutigende Haltung dargelegt.
Wir erwarten von der EU, dass sie die Last und Verantwortung der Türkei anerkennt, die von der Türkei im Rahmen des Abkommens vom 18. März aufgenommen wurden. Wir erwarten auch dass die konstruktive Haltung der EU auch weiterhin fortgesetzt wird und dass die Zusammenarbeit hinsichtlich der Migration, mit der Entscheidung der Visumfreiheit bekräftigt wird.
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