Erklärung des Außenministeriums zur Resolution vom 2. Juni 2016 des Deutschen Bundestages bezüglich der Ereignisse von 1915
Nr.: 125, 2 Juni 2016
Die Resolution vom 2. Juni 2016 des Deutschen Bundestages über die Ereignisse von 1915, die gemäß der europäischen Rechtsprechung ein legitimes Diskussionsthema sind, ist beschämend für das Ansehen dieser Institution.
Wir möchten die Unterzeichner dieser Resolution, die die Geschichte politisieren, die die freie Diskussion über die Vergangenheit behindern, die die armenischen Ausführungen tabuisieren und versuchen, diese als eine unbestreitbare Tatsache darzustellen und somit ein Beispiel für Ignoranz und Respektlosigkeit gegenüber dem Recht abgeben, noch einmal an Folgendes erinnern:
Ein Konsens bezüglich des Konfliktes um die Ereignisse von 1915 kann nur durch Dialog, Empathie und eine faire Sichtweise erreicht werden.
Insofern hat die Türkei, die durch Anteilnahme am Leid der osmanischen Armenier bemüht, ihre Erinnerungen am Leben zu halten, die das Kulturerbe der Armenier schützt und wichtige Schritte unternommen hat, um den Weg zu einer Aussöhnung zwischen den beiden benachbarten Völkern zu ebnen, vom Deutschen Bundestag nichts zu lernen.
Falls der Deutsche Bundestag etwas über die Ereignisse während des Zerfalls des Osmanischen Reiches in Erfahrung bringen will, kann sie zur Gründung einer gemeinsamen Geschichtskommission beitragen, welche auf wissenschaftlicher Grundlage arbeiten und für jeden offen sein soll, dessen Gründung die Türkei seit 2005 nachdrücklich fordert.
In Deutschland, in dem man in vielen Lebensbereichen Freiheiten ohne Weiteres in Anspruch nehmen kann, herrscht um die Ereignisse von 1915 eine einstimmige und repressive Atmosphäre. Anstatt das Geschehene von 1915 zu verstehen und zu erzählen, haben die zum Aufzwingen des armenischen Narrativs seit langen Jahren in diesem Land hervorgebrachten Bücher, Dokumentar- und Spielfilme, die Funktion übernommen, in der deutschen Öffentlichkeit eine einseitige Meinung zu schaffen.
Als Ursachen dieser Politik lassen sich die bis zum Rassismus reichende Türken- und Islamfeindlichkeit, die aktuellen innen- und außenpolitischen Entwicklungen, einige anmaßende und opportunistische Politiker sowie das tiefe Trauma anführen, das aus den Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermorden von Namibia bis zum Holocaust resultiert.
Mehr noch: Diese Initiative Deutschlands zielt darauf ab, die Türken und die türkischstämmigen Deutschen, die einen erheblichen Beitrag zum wirtschaftlichen und soziokulturellen Leben Deutschlands leisten, von ihrer eigenen Geschichte und persönlichen Identität zu entfremden und zu assimilieren.
Aus diesem Grunde geben Initiativen, die zum Ziel haben, das armenische Narrativ über das Bildungssystem den jüngeren Generationen aufzuzwingen, Anlass zur Sorge. Ein solcher Bildungsansatz, bei dem erwartet wird, dass türkische Kinder in Deutschland, um im Geschichtsunterricht gut zu sein, ein Narrativ zu verteidigen haben, an das sie nicht glauben und wissen, dass es nicht richtig ist, passt nicht zu einem demokratischen Land und ist auch für die Integrationsbemühungen nicht hilfreich. Gegen dieses Aufzwingen wird zweifellos mit allen Mitteln, einschließlich Rechtsmittel, Widerstand geleistet werden.
Es ist für Deutschland eine Notwendigkeit des europäischen Rechts, dessen Teil es selbst ist, ein historisches Ereignis, das vor 101 Jahren geschehen ist, nicht zu politisieren sowie fair und objektiv zu sein. Auf die rechtlich bindenden Feststellungen des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte möchten wir noch einmal hinweisen, die besagen, dass:
- das armenische Narrativ zu diesem Thema nicht die absolute Wahrheit sind und dass das Thema frei diskutiert werden darf;
- die Äußerungen unter dem absoluten Schutz der Meinungsfreiheit stehen, die das armenische Narrativ infrage stellen;
- zwischen dem Holocaust und den Ereignissen von 1915 keine Ähnlichkeit hergestellt werden kann.
Es ist besorgniserregend, dass der Deutsche Bundestag, die Geschichte nach seinem eigenen Ermessen interpretiert und das Recht überhaupt nicht berücksichtigt.
Es ist offensichtlich, dass diese voreingenommene und unlogische Politik einer ernsthaften Selbstkritik bedarf.
Es ist ein Gebot der Menschenrechte und der Demokratie, dass die deutsche Öffentlichkeit Respekt gegenüber den Meinungen der Türken, ihren Erinnerungen und ihren aufrichtigen Bemühungen für eine Versöhnung entgegenbringt.
Wir erwarten von Deutschland, mit dem wir Bündnisbeziehungen unterhalten und eine enge Zusammenarbeit für die Zukunft Europas führen, Rücksicht auf unsere Meinungen und Sensibilitäten zu nehmen, die sowohl hinsichtlich der bilateralen Beziehungen als auch für die Zukunft der Beziehungen zwischen die Türkei und Europa von vitaler Bedeutung sind.
Unter diesen Bedingungen wurde der Botschafter der Republik Türkei in Berlin, Herr Hüseyin Avni Karslıoğlu, zu Konsultationen nach Ankara einberufen.
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