Pressemitteilung in Bezug auf den Urteil des Internationalen Strafgerichtshofs für das ehemalige Jugoslawien im Prozess Karadzic, 25. März 2016

Republik Türkiye Außenministerium 25.03.2016

Nr.: 72, 25. März 2016

Der Internationale Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien (ICTY) hat Radovan Karadzic wegen Völkermordes, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen während des Bosnien-Kriegs zwischen 1992-1995 zu 40 Jahren Haft verurteilt.

Obwohl das Urteil von ICTY hinsichtlich der Verbrechen in Bosnien und Herzegowina, die einer der dunkelsten Seiten der jüngsten Geschichte bilden, bezüglich Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen für Tausende unschuldige Opfer von diesen Verbrechen und deren Familien kein Trost ist, ist es eine Beileidsäußerung der internationalen Gemeinschaft.

Das Urteil von ICTY, das infolge von einer sorgfältigen Arbeit getroffen wurde, ist von Bedeutung, dass kein einziger Verbrechen gegen die Menschlichkeit, von Gerichten, die ausschließlich für solche Fälle bevollmächtigt sind, Straflos bleibt. Wir hoffen, dass das Urteil, in Bosnien und Herzegowina und in der Region für den gesellschaftlichen Frieden und Versöhnung beitragen wird und hoffen das es als ein Beispiel, ähnliche Verbrechen in den anhaltenden Konflikten, in verschiedenen Teilen der Welt vermeidet.

Atatürk

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