Antwort vom Sprecher des Außenministeriums Tanju Bilgiç bezüglich eine Frage über den Urteil des französischen Verfassungsrats vom 8. Januar 2016 in Bezug auf das Gesetz, welche als "Gasyssot Gesetz" bekannt ist und in welchem die Bestrafung von Leugnung des Holocaust vorgesehen ist
FA-1, 9. Januar 2016
Mit dem Urteil des französischen Verfassungsrats vom 8. Januar 2016, welche auf Antrag von einem französischen Mitbürger hinsichtlich Aufhebung vom „Gasyssot Gesetz“ getroffen wurde, ist erneut bestätigt worden dass die Ereignisse von 1915 nicht mit Holocaust gleich bewertet werden kann.
Der Verfassungsrat wies die Behauptungen zurück, dass es zwischen den Ereignissen von 1915 und Holocaust Ähnlichkeiten geben würde und dass es gegen die Gleichheit und Diskriminierungsverbot ist die Leugnung von Holocaust zu bestrafen im Gegensatz zu den Ereignissen von 1915, zu welchem keine gesetzlichen Regelungen vorhanden sind.
Das Verhalten vom französischen Verfassungsrat basierend auf Recht und Meinungsfreiheit ist jedem bekannt. Es sollte nicht vergessen werden dass der Rat im Jahr 2012 einen Gesetzentwurf zurückwies, wo eine Bestrafung bezüglich in Infragestellung der Völkermord Behauptungen zu den Ereignissen von 1915 vorgesehen war.
Mit seinem neuen Urteil hat sich der Rat erneut gegen den Missbrauch von Geschichte und Recht zu politischen Zwecken gestellt.
Es sollte auch erinnert werden dass auch im Urteil vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte im Fall „Perinçek-Schweiz“ die Ereignisse von 1915 als legitimen Gegenstand der Debatte definiert wurden und dass die Meinungsfreiheit unter Schutz des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte steht und wo auch die Unterschiede bezüglich Geschichte und Recht zwischen den Ereignissen von 1915 und Holocaust unterstrichen wurden.
Wir sehen den Urteil des französischen Verfassungsrats als eine wichtige Entwicklung hinsichtlich zur Verstärkung des rechtlichen Siegs vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte und wir hoffen dass die notwendigen Lehren aus diesem Urteil gezogen werden.
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