Pressemitteilung hinsichtlich des Inkrafttretens des neuen Gesetzes zur teilweisen Abschaffung des "Optionsmodells" in Deutschland
Nr. 401, 22. Dezember 2014
Wir begrüßen das Inkrafttreten des neuen Gesetzes zur teilweisen Abschaffung des "Optionsmodells" in Deutschland.
Auf der anderen Seite, denken wir, dass die Anerkennung eines umfassenden Rechtes auf die doppelte Staatsbürgerschaft eine gerechte und dauerhafte Lösung sein wird.
Wir betrachten die Vision von der „Abschaffung von dem Prinzip der Verhinderung mehr als eine Staatsbürgerschaft im deutschen Staatsangehörigkeitsverfahren" und der „vollständigen Abschaffung der Optionsanwendung im bestehenden Staatsangehörigkeitsrechts", das in der Entscheidung vom Bundesrat am 19. September 2014 ausgedrückt worden ist, als eine wichtige Errungenschaft in dieser Hinsicht.
Wir sind der Auffassung, dass die Anerkennung eines umfassenden Rechts auf die doppelte Staatsbürgerschaft von der Bundesrepublik Deutschland, wie sie in zahlreichen europäischen Ländern bereits anerkannt ist, zu einer weiteren Stärkung der sozialen Harmonie dienen wird, die bereits als staatliche Politik im Land umgesetzt wird.
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