Erklärung des Sprechers des Außenministeriums in Antwort auf eine Frage über die Auflistung der Al-Nusrah-Front auf der Sanktionsliste gemäß der UN-Resolution 1267 und in Bezug auf den Transferprozess zu unserer Gesetzgebung im Rahmen des Gesetzes über die Verhinderung der Finanzierung des Terrorismus

Republik Türkiye Außenministerium 18.06.2014

FA-16, 18. Juni 2014

Der UN-Sicherheitsrat-Sanktionsausschuss für die Auflistung der Al-Qaida, der Personen und der Organisationen, die eine Verbindung mit der Al-Qaida haben, fügte zum ersten Mal am 30. Mai 2013 die Al-Nusrah-Front zur Liste der Al-Qaida im Irak zusammen mit ihren anderen Bezeichnungen: „Jabhat al Nusrah, Jabhet al-Nusra, Al-Nusrah Front, The Victory Front, Al-Nusrah Front for the People of the Levant“ hinzu.

Dieser Beschluss des UN-Sicherheitsrates wurde mit dem Beschluss des Ministerrates vom 30. September 2013 im Rahmen des Gesetzes 6415 über die Verhinderung der Finanzierung des Terrorismus in unsere Gesetzgebung transferiert. Der erwähnte Beschluss des Ministerrates trat nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt am 10. Oktober 2013 in Kraft und ab diesem Zeitpunkt wurde die Al-Nusrah-Front zur Liste der Personen und der Organisationen hinzugefügt, deren Vermögensgegenstände in der Türkei eingefroren wurden.

Der Sanktionsausschuss des UN-Sicherheitsrates entfernte mit dem Beschluss vom 14. Mai 2014 die Al-Nusrah-Front von dem Abschnitt der Sanktionsliste für die Al-Qaida im Irak und listete die Al-Nusrah-Front als eine unabhängige Organisation unter den Namen „Al-Nusrah-Front for the People of the Levant“ auf. „The Victory Front Jabhat al Nusrah, Jabhet al-Nusra, Al-Nusrah Front, Al-Nusra Front“ sind weitere Bezeichnungen, die diese Organisation verwendet hat.

Parallel zur Aktualisierung durch den UN-Sicherheitsrat-Sanktionsausschuss wurde die Al-Nusrah-Front im Rahmen unserer Gesetzgebung über die Verhinderung der Finanzierung des Terrorismus mit dem Beschluss des Ministerrates vom 21. Mai 2014 auch als eine unabhängige Organisation unter den Namen „Al-Nusrah-Front for the People of the Levant“ aufgelistet. Der Beschluss des Ministerrates trat nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt am 3. Juni 2014 in Kraft. In diesem Zusammenhang ist die Al-Nusrah-Front als eine unabhängige Organisation im Rahmen unserer Gesetzgebung aufgelistet.

Der UN-Sicherheitsrat-Sanktionsausschuss entfernte schließlich mit einem Beschluss vom 2. Juni 2014 die Bezeichnungen „Jabhat al Nusrah, Jabhet al-Nusra, Al-Nusrah Front, The Victory Front von dem Abschnitt für die Al-Qaida im Irak“. Diese Aktualisierung des UN-Sicherheitsrat-Sanktionsausschusses wurde mit dem Beschluss des Ministerrates vom 16. Juni 2014 zu unserer Gesetzgebung transferiert.

Atatürk

Montag - Freitag

09:00 - 12:30 / 14:00 - 18:30

09:00 - 12:30 14:00-18:30
22.04.2019 22.04.2019
01.05.2019 01.05.2019
30.05.2019 30.05.2019
04.06.2019 04.06.2019
10.06.2019 10.06.2019 KÜÇÜK PASKALYA
20.06.2019 20.06.2019
15.08.2019 15.08.2019
29.10.2019 29.10.2019
01.11.2019 01.11.2019
25.12.2019 26.12.2019 NOEL 1. GÜNÜ