Erklärung des Sprechers des Außenministeriums in Reaktion auf eine Frage bezüglich der Anfrage der Schweiz für die Überweisung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) über den Perinçek gegen die Schweiz Falles und dessen Annahme an der Großen Kammer der Schweiz
FA-15, 3. Juni 2014
Die Anfrage der Schweiz für die Überweisung des Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) des Perinçek gegen die Schweiz Falles vom 17. Dezember 2013, wurde gestern angenommen.
Während das Urteil des EGMR vom 17. Dezember 2013, das Prinzip „ die Meinungsfreiheit, die das Grundelement der Gesellschaften für Freiheit, Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit zu schützen" billigte, hat die Schweiz die Sache mit völlig politischen Motiven vor die Große Kammer aufgebracht.
Wir sind zuversichtlich, dass die Große Kammer bei der Verhandlung ausschließlich mit rechtlichen Überlegungen die Sache in die Hand nehmen wird. Man kann sich nicht vorstellen, dass ein anderes Urteil als das vom 17. Dezember 2013, unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des EGMR und die Grundprinzipien des Rechts, zustande kommen könnte.
So, wird wieder einmal, eine angemessene Reaktion gegen Initiativen gegeben die versuchen, die Geschichte und die Rechtswissenschaften zu politisieren, und es wird auch sehr stark bestätigt, dass die Freiheit der Meinungsäußerung, die der Baustein der demokratischen Gesellschaften ist, unter Schutz steht.
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