Nr. 293, 23. September 2022, Pressemitteilung über den Abschluss der Prüfung des Loizidou-Urteils durch die Ministerdelegierten des Europarates

Republik Türkiye Außenministerium 23.09.2022

Die Entscheidung der Ministerdelegierten des Europarates, die Prüfung des Loizidou-Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) auf der 1443. Sitzung (Menschenrechte) vom 20. bis 22. September 2022 abzuschließen, ist eine positive, wenn auch reichlich verspätete Entwicklung.

Damit wurde erneut bestätigt, dass die Kommission für unbewegliches Vermögen (KUV), die gemäß den Entscheidungen des EGMR in der Türkischen Republik Nordzypern (TRNZ) eingerichtet wurde, ein wirksames innerstaatliches Rechtsmittel ist.

Die Wirksamkeit dieser Kommission wurde bereits im Demopoulos-Urteil des EGMR aus dem Jahr 2010 anerkannt, und diese einschlägige ständige Rechtsprechung wurde auch in den nachfolgenden EGMR-Urteilen bestätigt.

Trotz der Tatsache, dass die türkischen Zyprioten jahrzehntelang unter den Augen der internationalen Gemeinschaft einer unmenschlichen Isolation ausgesetzt waren, begrüßen wir die Bemühungen der TRNZ, die einschlägigen Urteile des EGMR umzusetzen. Wir sind der Ansicht, dass diese Bemühungen einen wichtigen Beitrag zur Aufrechterhaltung des Systems der Europäischen Menschenrechtskonvention leisten.

Auf der anderen Seite ist es äußerst widersprüchlich, dass auf der gleichen Sitzung die Prüfung des relevanten Kapitels des Urteils "Zypern gegen Türkiye" nicht abgeschlossen wurde. Diese Situation hat erneut gezeigt, dass das System der Europäischen Menschenrechtskonvention durch politische Ambitionen untergraben werden kann.

Wir möchten den Aufruf unseres Präsidenten wiederholen, dass die Türkische Republik Nordzypern (TRNZ), die ihren Teil zum Schutz des Systems der Europäischen Menschenrechtskonvention beiträgt, die ihr gebührende Stellung in der internationalen Gemeinschaft einnehmen soll.

Atatürk

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